Donnerstag, Januar 13, 2005

Weddewardener verlieren Klage gegen den weiteren Ausbau des Bremerhavener Containerterminals

Die Bewohner Weddewardens haben den Kampf für ihr Dorf und gegen den näher heran rückenden Containerterminal verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen wies die Klage von 60 Einwohnern des Bremerhavener Stadtteils gegen den Bau des CT 4 zurück. Nach Auffassung des Gerichts wurde den öffentlichen Belangen zu Recht erhebliches Gewicht beigemessen. Die Lärmschutzproblematik sei für die Weddewardener „angemessen gelöst“ worden.

Als entscheidend wertete das OVG die Erwartung, dass die vorhandene Kapazität des Bremerhavener Containerterminals angesichts weiterer beträchtlicher Zuwachse der weltweiten Container-Verkehr nicht ausreichen werde. Außerdem könne angenommen werden, dass von der Hafenerweiterung auch deutliche positive Beschäftigungseffekte ausgehen werden, meinte das OVG.

Wirtschaftssenator Dr. Peter Gloystein begrüßte das „klare Signal für den viertgrößten Containerhafen des Kontinents sowie für Reedereien und Verlader im In- und Ausland“. Das Urteil schaffe Planungssicherheit und sei von größter Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung im Land Bremen. Auch Bremenports-Geschäfts­führer Jürgen Holtermann zeigte sich erfreut, äußerte aber gleichzeitig seinen Respekt vor den Klägern. Sie hätten „Einschränkungen und Belastungen“ zu tragen. Holtermann bot den Weddewardenern einen „fairen Dialog“ über Entwicklungsmöglichkeiten des Ortes an.