"Fall Emmely": Bundesarbeitsgericht stuft Rauswurf nach 31 Jahren wegen unterschlagener Pfandbons im Wert von 1,30 Euro als rechtswidrig ein - Die FAZ kommentiert überraschend...
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) weicht zwar von ihrem Grundkurs nie sehr weit ab und vertritt verlässlich die politischen Positionen der reichen deutschen Eliten, aber gelegentlich ist das Blatt durchaus für kleine Überraschungen gut.
So wundert sich die FAZ in ihrer gedruckten Ausgabe vom 11. Juni 2010 über die bisherige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, die stets hohe Ansprüche an die Zuverlässigkeit der Beschäftigten gestellten hätten.
Kommentar der FAZ: "Merkwürdig: Hier werden an die oft schwarz beschäftigten oder mit Kameras überwachten Angehörigen der unteren Lohngruppen Ansprüche gestellt, die selbst das Top-Management nicht erfüllt."
Schließlich sei beim Top-Management die "private Nutzung von Mitteln des Arbeitgebers" durchaus die Regel, "und da geht es nicht nur um 1,30 Euro", so die FAZ.
Eine Anmerkung des sorbischen Dichters Jurij Brezan: "Irgendwie stimmt die Optik nicht, wenn man am Großen das Krumme nicht so sehr, am Kleinen aber um so deutlicher sieht."
So wundert sich die FAZ in ihrer gedruckten Ausgabe vom 11. Juni 2010 über die bisherige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, die stets hohe Ansprüche an die Zuverlässigkeit der Beschäftigten gestellten hätten.
Kommentar der FAZ: "Merkwürdig: Hier werden an die oft schwarz beschäftigten oder mit Kameras überwachten Angehörigen der unteren Lohngruppen Ansprüche gestellt, die selbst das Top-Management nicht erfüllt."
Schließlich sei beim Top-Management die "private Nutzung von Mitteln des Arbeitgebers" durchaus die Regel, "und da geht es nicht nur um 1,30 Euro", so die FAZ.
Eine Anmerkung des sorbischen Dichters Jurij Brezan: "Irgendwie stimmt die Optik nicht, wenn man am Großen das Krumme nicht so sehr, am Kleinen aber um so deutlicher sieht."
Labels: Arbeitsrecht
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