Evangelische Kirche nimmt besondere Regelungen für Raucher nicht zurück...
Für große Aufregung sorgte die Berichterstattung über die Sonderregelung von Raucherpausen beim Evangelisch-lutherischen Kirchenkreisamt Bremerhaven / Cuxhaven. "Es ist unter den Mitarbeitern ein riesiges Misstrauen entstanden, wer den Mitarbeiterbrief an das Sonntagsjournal weitergegeben hat", sagt Superintendentin Susanne Wendorf-von Blumröder.
Die Superintendentin gesteht allerdings zu, dass das Schreiben "nicht besonders glücklich" abgefasst war. "Jeder Mensch braucht während der Arbeitszeit Pausen", sagt sie, und genau um diese Zielrichtung sei es gegangen. Ein solches Recht auf kleine Auszeiten zwischendurch gelte selbstverständlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einerlei ob sie rauchen oder nicht.
"Wir sind überzeugt, dass hier alle ihre Arbeit machen und ihre Pausen nicht überziehen", betont Wendorf. Man habe mit dem Brief nur gegenüber den Rauchern klarstellen wollen, dass ein bestimmtes Maß nicht überschritten werden dürfe. Dabei sei eine missverständliche Formulierung verwendet worden, denn tatsächlich stünden täglich insgesamt nur 20 und nicht 40 Minuten für solche Pausen zur Verfügung. Laut Schreiben müssen sie in den Arbeitszeitbogen eingetragen werden, gelten aber als Dienstzeit.
Laut Superintendentin Wendorf wurde diese allgemein gültige Regelung während einer Mitarbeiterversammlung zu Beginn vergangener Woche ausführlich besprochen und auch akzeptiert. "Das fanden alle gut", lautet ihr Resümee. Wendorf verweist außerdem darauf, dass aktuell für das Kirchenkreisamt noch keine gesetzliche Vorschrift zum Schutz der Nichtraucher bestehe, weil das Amt im Land Bremen angesiedelt ist. "Aber wir wollten schon jetzt auch bei uns eine solche Regelung einführen", begründet sie das Vorgehen.
Die Superintendentin gesteht allerdings zu, dass das Schreiben "nicht besonders glücklich" abgefasst war. "Jeder Mensch braucht während der Arbeitszeit Pausen", sagt sie, und genau um diese Zielrichtung sei es gegangen. Ein solches Recht auf kleine Auszeiten zwischendurch gelte selbstverständlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einerlei ob sie rauchen oder nicht.
"Wir sind überzeugt, dass hier alle ihre Arbeit machen und ihre Pausen nicht überziehen", betont Wendorf. Man habe mit dem Brief nur gegenüber den Rauchern klarstellen wollen, dass ein bestimmtes Maß nicht überschritten werden dürfe. Dabei sei eine missverständliche Formulierung verwendet worden, denn tatsächlich stünden täglich insgesamt nur 20 und nicht 40 Minuten für solche Pausen zur Verfügung. Laut Schreiben müssen sie in den Arbeitszeitbogen eingetragen werden, gelten aber als Dienstzeit.
Laut Superintendentin Wendorf wurde diese allgemein gültige Regelung während einer Mitarbeiterversammlung zu Beginn vergangener Woche ausführlich besprochen und auch akzeptiert. "Das fanden alle gut", lautet ihr Resümee. Wendorf verweist außerdem darauf, dass aktuell für das Kirchenkreisamt noch keine gesetzliche Vorschrift zum Schutz der Nichtraucher bestehe, weil das Amt im Land Bremen angesiedelt ist. "Aber wir wollten schon jetzt auch bei uns eine solche Regelung einführen", begründet sie das Vorgehen.
Labels: Bremerhaven, Evangelische Kirche, Rauchen
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