Donnerstag, August 07, 2008

Bremerhaven mit weiter wachsenden Haushaltsproblemen - Haushaltsbewirtschaftung droht in Bremerhaven...

In Bremerhaven werden die Ausgaben für Sozialleistungen im laufenden Jahr etwa vier Millionen Euro höher sein als im Haushalt eingeplant. Damit drohen nur wenige Wochen nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2008 / 2009 haushaltsbewirtschaftende Maßnahmen. Die Vorbereitungen für die drastische Beschränkung von Ausgaben sollen bereits angelaufen sein. Eine offizielle Bestätigung gibt es dafür aber nicht.

Insgesamt muss im Bremerhavener Haushalt jährlich etwa ein Viertel der Gesamtausgaben für Sozialleistungen bereitgehalten werden - für das Jahr 2008 eine Summe von 129 Millionen Euro. In den Erläuterungen der Stadtkämmerei zum Haushaltsentwurf wird klargestellt, dass die Höhe der Ausgaben in diesem Bereich "überhaupt nicht oder nur noch eingeschränkt" von der Stadt Bremerhaven gesteuert werden kann.

Die Konsequenz nach Einschätzung der Kämmerei: "Diese fehlenden Steuerungsmöglichkeiten bergen für die Stadt Bremerhaven erhebliche finanzielle Risiken." Aktuell erkennbar sind nicht nur weiter steigende Fallzahlen beim Sozialamt, sondern auch ein politisch begründeter Optimismus bei den Haushaltsansätzen. "Im Grunde wusste jeder, dass die Werte im Haushalt zu niedrig angesetzt wurden", lautet die Einschätzung eines Experten, der von einer "gezielten Realitätsferne" der Haushaltsansätze spricht.

Strikte haushaltsbewirtschaftende Maßnahmen gelten daher als die einzige Möglichkeit, um die erkennbaren Mehrausgaben zu kompensieren. Ob auch in anderen Bereichen mit höheren Ausgaben zu rechnen ist, wollte die Kämmerei nicht kommentieren. In welcher Form die Bewirtschaftung durchgeführt wird, ist noch nicht bekannt.

In jedem Fall engt eine entsprechende Relung die kommunalpolitischen Spielräume weiter ein, weil nur noch Kernaufgaben wahrgenommen werden dürfen. Ziel ist das Einfügen der erhöhten Sozialausgaben in den Rahmen des Primärhaushalts, weil sonst die Begründung für die Bremer Position im Zusammenhang mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und den Verhandlungen der Föderalismuskommission ins Wanken geriete.

Damit erweist sich die Festlegung einer Obergrenze bei den Primärausgaben als wirksamer Hebel zur Durchsetzung einer in den vergangenen Jahren unbekannten Haushaltsdisziplin. Dieser Mechanismus lässt Veränderungen nur noch innerhalb des festgelegten finanziellen Rahmens zu und verschließt bisherige Schlupflöcher.

Folglich dürfen nicht einmal zusätzliche Einnahmen oder Rücklagen aus früheren Haushalten ausgegeben werden, weil dies zu einer Erhöhung der Primärausgaben führen würde. Ebenso ausgeschlossen bleibt die Nutzung von Programmen, die einen eigenen Anteil an der Finanzierung voraussetzen.

Um solche Blockaden zu verhindern, sorgte in früheren Haushalten eine Vollzugsreserve für Bewegungsspielraum. In einem ersten Entwurf des Bremerhavener Haushalts waren dafür noch jährlich zehn Millionen Euro angesetzt, aber das Geld wurde während der Beratungen fast vollständig verteilt.

Das Ergebnis ist ein kommunaler Haushalt, der nur noch mit Notmaßnahmen über die Runden kommen kann. Für die kommenden Jahre droht dies zum Normalfall zu werden - mit katastrophalen Folgen für Bereiche wie Kultur, Schulen und Soziales.

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