Mittwoch, Februar 25, 2009

Die Firma Kaiser's - Tengelmann wirft eine Kassierin wegen angeblich unterschlagener Pfandbons im Wert von 1,30 Euro hinaus...

Über das unglaubliche Vorgehen des Unternehmens Kaiser's - Tengelmann gegen die Kassierin Barbara E. wird heute (25. Februar 2009) erneut in vielen Zeitungen berichtet, weil die Frau vor Gericht ein zweites Mal gescheitert ist.

Ihr Fall: Sie erhielt nach 31 Jahren im Betrieb die Kündigung, weil sie Pfandbons im Wert von 1,30 Euro (!) unterschlagen haben soll.

Heribert Prantl spricht in der Süddeutschen Zeitung vom 25. Februar 2009 von einem "maßlosen Urteil". Prantl verweist auf eine ganze Reihe von Urteilen deutscher Gerichte, "die belegen, wie man die Großen laufen lässt". Im Vergleich dazu sei es geradezu makaber,wenn man sich ansieht, "wie die Justiz bisweilen auf Bagatellstraftaten kleiner Leute reagiert". (Hervorhebung DK)

Ich habe einen Brief an Kaiser's - Tengelmann geschrieben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe schon einmal meinen Protest gegen die Kündigung Ihrer Berliner Mitarbeiterin Barbara E. auf diesem Wege geäußert, aber leider keine Antwort bekommen.

Heute kommentiert Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung das Urteil sehr kritisch (es sei "ein maßloses Urteil"), und auch in anderen Zeitungen wird nach meinen Kenntnissen an keiner Stelle positiv über das Vorgehen des Unternehmens Kaiser's - Tengelmann berichtet.

Wie lange wollen Sie diese Aussitztaktik noch praktizieren?

Ich versichere Ihnen, dass ich mich weiter nach Kräften bemühen werde, Proteste gegen Kaiser's und Tengelmann zu organisieren, falls das Unternehmen nicht endlich ein versöhnendes Zeichen gegenüber der aus fadenscheinigen Gründen gekündigten Mitarbeiterin setzt.

Mit freundlichen Grüßen aus Bremerhaven

Detlef Kolze
btb-Pressebüro Bremerhaven
Seestadtpresse"

Im Weser-Kurier vom 27. Februar 2009 findet sich ein ausgesprochen guter und klarer Kommentar von Joerg Helge Wagner (auf der Zeitungsseite rechts).

Ein Kernpunkt seiner Argumentation: "Das Arbeitsrecht ist dringend zu überarbeiten und an die Grundsätze des Strafrechts anzugleichen. Wegen eines Schadens von 1,30 Euro verliert niemand seine Freiheit - mit dem Arbeitsplatz sollte es ebenso sein. Zumindest in einer Gesellschaft, die nicht asozial und barbarisch sein will." (Hervorhebung DK)

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