Der bekannte Journalist Günther Schwarberg ist tot - Hinweis auf einen Nachruf...
Der Journalist Günther Schwarberg ist tot.
Eine seiner bekanntesten Arbeiten war die Aufarbeitung des Kindermordes am Bullenhuser Damm. Ein SS-Arzt hatte während der Nazizeit an zwanzig jüdischen Kindern medizinische Experimente durchgeführt. Danach wurden die Kinder an Fleischerhaken aufgehängt und umgebracht.
In einem Nachruf auf Schwarberg richtet Otto Köhler den Blick auf neuralgische Punkte der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte. Er schreibt über den juristischen Umgang mit der Ermordung der Kinder unter anderem:
"Am 30. Juni 1967 stellte der Hamburger Oberstaatsanwalt Helmuth Münzberg das Ermittlungsverfahren gegen SS-Obersturmführer Arnold Strippel, der 1945 den Kindermord am Bullenhuser Damm kommandiert hatte, ein. Strippel bekommt 121.500 Mark Haftentschädigung.
Der Staatsanwalt hatte eine 'rechtliche Würdigung' des Falles vorgenommen. Es fehle das Mordmerkmal der Grausamkeit: "Die Ermittlungen haben nicht mit der erforderlichen Sicherheit ergeben, dass sich die Kinder über Gebühr lange quälen mussten, bevor sie starben ... Ihnen ist also über die Vernichtung ihres Lebens hinaus kein weiteres Übel zugefügt worden, sie hatten insbesondere nicht besonders lange seelisch oder körperlich zu leiden."
Staatsanwalt Münzberg wurde 1990 zum 'Aufbau einer rechtsstaatlichen Justiz in Mecklenburg-Vorpommern' als Stellvertretender Generalstaatsanwalt nach Schwerin entsandt."
Den Nachruf von Otto Köhler findet man in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung "Freitag" (19. Dezember 2008).
Eine seiner bekanntesten Arbeiten war die Aufarbeitung des Kindermordes am Bullenhuser Damm. Ein SS-Arzt hatte während der Nazizeit an zwanzig jüdischen Kindern medizinische Experimente durchgeführt. Danach wurden die Kinder an Fleischerhaken aufgehängt und umgebracht.
In einem Nachruf auf Schwarberg richtet Otto Köhler den Blick auf neuralgische Punkte der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte. Er schreibt über den juristischen Umgang mit der Ermordung der Kinder unter anderem:
"Am 30. Juni 1967 stellte der Hamburger Oberstaatsanwalt Helmuth Münzberg das Ermittlungsverfahren gegen SS-Obersturmführer Arnold Strippel, der 1945 den Kindermord am Bullenhuser Damm kommandiert hatte, ein. Strippel bekommt 121.500 Mark Haftentschädigung.
Der Staatsanwalt hatte eine 'rechtliche Würdigung' des Falles vorgenommen. Es fehle das Mordmerkmal der Grausamkeit: "Die Ermittlungen haben nicht mit der erforderlichen Sicherheit ergeben, dass sich die Kinder über Gebühr lange quälen mussten, bevor sie starben ... Ihnen ist also über die Vernichtung ihres Lebens hinaus kein weiteres Übel zugefügt worden, sie hatten insbesondere nicht besonders lange seelisch oder körperlich zu leiden."
Staatsanwalt Münzberg wurde 1990 zum 'Aufbau einer rechtsstaatlichen Justiz in Mecklenburg-Vorpommern' als Stellvertretender Generalstaatsanwalt nach Schwerin entsandt."
Den Nachruf von Otto Köhler findet man in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung "Freitag" (19. Dezember 2008).
Labels: Günther Schwarberg, Nazi-Zeit