Berliner Gericht verurteilt leichtfertigen Todesfahrer zu einer Bewährungsstrafe
Die Berliner Zeitung vom 11. Oktober 2007 berichtet unter der Überschrift "Todesfahrer erhält Haftstrafe auf Bewährung" folgendes: Ein 29-Jähriger verursacht durch Tempo 105 in einer starken Kurve mit einem schweren Audi A 6 einen Unfall.
Eines der beiden Opfer des Fahrers ist tot, das andere sitzt noch im Rollstuhl, wurde bisher 18 mal operiert und hat noch zwei weitere Eingriffe vor sich.
Der Fahrer besaß keinen Führerschein, weil er ihm bereits wegen Raserei abgenommen worden war. Er ist wegen Handelns mit Betäubungsmitteln vorbestraft und flüchtete nach dem Unfall. Er meldete sich erst Tage später.
Das Gericht hielt eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung für ausreichend.
Eines der beiden Opfer des Fahrers ist tot, das andere sitzt noch im Rollstuhl, wurde bisher 18 mal operiert und hat noch zwei weitere Eingriffe vor sich.
Der Fahrer besaß keinen Führerschein, weil er ihm bereits wegen Raserei abgenommen worden war. Er ist wegen Handelns mit Betäubungsmitteln vorbestraft und flüchtete nach dem Unfall. Er meldete sich erst Tage später.
Das Gericht hielt eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung für ausreichend.