Montag, Dezember 21, 2009

Eigentum verpflichtet... weiterhin zu gar nichts - Blickpunkt Poststraße in Bremerhaven Lehe...


(Seestadtpresse Bremerhaven) So sieht es seit Jahren in der Poststraße im Bremerhavener Stadtteil Lehe aus: Ein verrottendes Gebäude, in dem früher einmal die Möbelgeschäfte Mauritius und Thema-Möbel angesiedelt waren.

Die Nachbarn klagen wegen der Rattenplage und der Unfallgefahren und fürchten Randale und Brände.

Nichts passiert, obwohl Eigentum angeblich nicht nur eine Möglichkeit zum Kassieren darstellen soll, sondern laut Grundgesetz auch eine Verpflichtung einschließt.

Wie an einer Vielzahl von Beispielen von der Finanzkrise über vergiftete Gewerbegrundstücke bis zu verwahrlosten Schrott-Immobilien abzulesen ist, stellt dieser Verpflichtungsgedanke weiterhin nicht viel mehr als einen schönen Traum dar.

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Donnerstag, Mai 14, 2009

In Bremerhaven bereiten "Schrott-Immobilien" weiter große Probleme...

Bremerhaven steht bundesweit offensichtlich ganz weit an der Spitze, wenn es um Schrottimmobilien und anderes verwahrlostes Hauseigentum geht. Als "recht dramatisch" jedenfalls schätzt die "Immobilien Zeitung" die aktuelle Lage ein.

"Neun Prozent aller grundstücksbezogenen Eigentumswechsel wurden 2007 in Bremerhaven über Zwangsversteigerungen", heißt es in einem Beitrag über verwahrloste Immobilien. "Das ist bundesweit die Spitze."

Verschärft wird die Problematik durch gewerbsmäßige Aktivitäten zwischen den Rändern der Legalität und dem Bereich der Kriminalität. Absprachen bei Zwangsversteigerungen, oberflächliche Sanierung durch reisende Kolonnen und Weiterverkauf werden professionell erledigt.

Es sollen sogar "Mietnomaden der besonderen Art für die temporäre Vollvermietung angeheuert werden", um den Käufern funktionierende Immobilien vorzugaukeln. "In jedem Fall liegt die Bewohnerfluktuation im Ortsteil Lehe-Goethestraße bei jährlich 22 Prozent", berichtet die "Immobilien Zeitung" und spricht von 800 leer stehenden Wohnungen in diesem Gebiet.

Wie auch die "Immobilien Zeitung" bestätigt, gibt es juristisch allerhand Klippen bei der Beseitigung der angedeuteten Missstände.

Allerdings gehen andere Kommunen offensiver mit der Problematik um und nutzen unterschiedliche juristische Instrumentarien.

Das betrifft nicht nur Paragraphen des Baugesetzbuchs, sondern auch das Wohnungs-, Ordnungs- und Polizeirecht. Beispiele für letzteres werden aus der Stadt Dresden gemeldet.

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